Reisebedingungen
1. General Information
1.1. Über Sembo
Sembo ist Teil der Stena Line Travel Group AB mit Hauptsitz in Helsingborg. Sembo ist verantwortlich für Unterkunftsdienstleistungen, während Stena Line Scandinavia AB und Direct Ferries die Fährdienste verwalten. Darüber hinaus vermittelt Sembo weitere Verkehrsdienstleistungen wie Flugtickets, Mietwagen und Transfers. Zahlungen für Transport und Unterkunft erfolgen direkt an Sembo (Stena Line Travel Group AB).
Sembo bedient hauptsächlich Privatkunden. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig, bevor Sie Ihre Reise buchen. Die Buchung von Reiseleistungen über unsere Webseite bedeutet, dass Sie die Reisebedingungen von Sembo akzeptieren.
Sofern nicht anders vereinbart, wählen Sie als Kunde Produkte und Dienstleistungen oder Kombinationen daraus aus den auf unserer Webseite angebotenen Leistungen aus.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, korrekte Kontaktdaten bereitzustellen, damit wir Sie bei wichtigen Informationen erreichen können. Wir informieren Sie über etwaige Änderungen per E-Mail. Sembo haftet nicht dafür, falls aufgrund fehlerhafter Kontaktdaten, die von Ihnen angegeben wurden, wichtige Informationen nicht zugestellt werden können. Als buchende Person tragen Sie die Verantwortung für die Zahlung. Es liegt ebenfalls in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie Mitteilungen von Sembo erhalten können. Sembo übernimmt keine Haftung für nicht zugestellte Nachrichten aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres angemessenen Einflussbereichs liegen, beispielsweise falsche E-Mail-Adressen, Einstellungen Ihres E-Mail-Kontos, die den Empfang verhindern, oder wenn E-Mails als Spam klassifiziert werden.
1.2. Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen bei der Durchführung der Reise
Mit der Buchung über unsere Webseite stimmen Sie zu, dass Sembo ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und den jeweiligen Dienstleistern auftritt. Sembo haftet in keinem Fall für Reiseleistungen, die über andere Anbieter gebucht wurden.
Darüber hinaus übernimmt Sembo keine Haftung für eventuelle Fehler in Informationen, die von den jeweiligen Dienstleistern auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt wurden.
Wenn Sembo Dienstleistungen eines Anbieters vermittelt, ist dieser Anbieter für die Durchführung der gebuchten Leistung verantwortlich und es gelten dessen Reise- und Beförderungsbedingungen. Als Vermittler haftet Sembo nicht für Änderungen des Fahrplans, annullierte Flüge/Fähren, verloren gegangenes Gepäck, Insolvenzen oder andere Angelegenheiten, die mit der Erbringung der Reiseleistungen zusammenhängen.
Etwaige Ansprüche wegen Nichterbringung von Reiseleistungen sind daher direkt an den betreffenden Anbieter zu richten.
1.3. Technische Probleme
Sembo übernimmt keine Verantwortung für technische Probleme und Preisfehler, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Sembo behält sich bei technischen Problemen oder Preisfehlern, z. B. im Zusammenhang mit Flugtickets, Gepäck oder Sitzplätzen, das Recht vor, Kunden innerhalb von 48 Stunden während regulärer Geschäftszeiten (werktags, ausgenommen Feiertage) per E-Mail zu kontaktieren.
Im Falle eines offensichtlichen Fehlers während der Buchung bietet Sembo Ihnen die Wahl, entweder den korrekten Preis zu akzeptieren und Ihre Buchung aufrechtzuerhalten oder Ihre Buchung kostenfrei zu stornieren.
Sembo ist nicht verpflichtet, Reiseleistungen zu einem fehlerhaften (niedrigeren) Preis zu erbringen, auch wenn Sie eine Buchungsbestätigung erhalten haben, da der Fehler für Sie hätte offensichtlich sein müssen.
2. Zahlung
2.1. Zahlungsarten
Buchungen können mit den folgenden Zahlungsmethoden bezahlt werden:
- Trustly (Banküberweisung)
- Kredit-/Debitkarte: Dankort, Visa, MasterCard und Eurocard – Sembo behält sich das Recht vor, Kartenzahlungen abzulehnen, wenn ein Betrugsverdacht besteht. In solchen Fällen kann ein Identitätsnachweis verlangt werden.
- Geschenkkarten
- PayPal
- Apple Pay
2.2. Zahlung für Flugtickets
Flugtickets müssen unmittelbar bei der Buchung vollständig bezahlt werden. Diese Zahlung ist verbindlich.
2.3. Zahlung für Fährtickets
„Economy“-Tickets müssen sofort bei der Buchung vollständig bezahlt werden.
2.4. Zahlung für Hotels/Eintrittskarten
Eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrags, jedoch mindestens 50 EUR einschließlich Stornoschutz, ist innerhalb von 2 Stunden nach Buchung zu leisten. Bei Abreise innerhalb von 25 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort bei Buchung fällig.
2.5. Zahlung für Apartments/Ferienhäuser/Ferienwohnungen
Eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrags, jedoch mindestens 50 EUR einschließlich Stornoschutz, ist innerhalb von 2 Stunden nach Buchung zu zahlen. Bei Abreise innerhalb von 45 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Bei Buchungen zu speziellen Konditionen, welche auch als „Nicht erstattungsfähig“ („Non-refundable“) gekennzeichnet sind, ist der gesamte Betrag sofort zahlbar und kann bei Änderungen oder Stornierungen nicht erstattet werden.
Wird die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist Sembo berechtigt, die Buchung als storniert zu betrachten. In diesem Fall gelten die in diesen Bedingungen aufgeführten Stornierungsbestimmungen inklusive eventueller Gebühren.
3. Flugtickets
3.1. Vermittlung von Flugtickets
Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Mit Versand dieser Bestätigung tritt der Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und Sembo in Kraft. Falls Sie innerhalb einer Stunde nach erfolgter Buchung keine Buchungsbestätigung erhalten haben und auch nicht von unserem Kundenservice per E-Mail oder telefonisch kontaktiert wurden, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch mit uns in Verbindung.
Sobald Ihre elektronischen Flugtickets ausgestellt wurden, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung inklusive Ihrer Ticketnummer. Ab diesem Zeitpunkt entsteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft.
Informationen zu Flugpreisen und Sitzplatzverfügbarkeit werden direkt von den Fluggesellschaften bereitgestellt. Sollte die Fluggesellschaft nach Versand der Buchungsbestätigung, aber bevor der Beförderungsvertrag verbindlich zustande gekommen ist (wie oben beschrieben), Änderungen vornehmen, auf die Sembo keinen Einfluss hat (z. B. Änderungen der Preise, Sitzverfügbarkeit oder anderer Bedingungen), kommt der Vertrag nicht zustande. In diesem Fall erstattet Sembo den bereits gezahlten Betrag vollständig auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Sembo wird Sie während der regulären Geschäftszeiten kontaktieren, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den neuen Preis zu akzeptieren, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden der Änderung.
Sie sind verantwortlich dafür, die Übereinstimmung der Buchungsbestätigung mit den gebuchten Details zu prüfen. Bei Buchung von Flugtickets liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass sämtliche Namen exakt den Angaben im Reisepass entsprechen.
Besteht Ihre Reise aus zwei separaten Einzeltickets (One-Way-Tickets), werden diese ausdrücklich als zwei eigenständige Buchungen betrachtet. Dies wird während des Buchungsvorgangs deutlich angegeben. Sollte es bei einem der Flüge zu Änderungen, Verspätungen oder Stornierungen kommen, berechtigt dies nicht zu Änderungen oder Erstattungen des anderen Fluges, da Fluggesellschaften diese Buchungen vollständig unabhängig voneinander behandeln.
Flugtickets müssen in der ausgestellten Reihenfolge genutzt werden. Nutzen Sie den Hinflug bei einem Hin- und Rückflugticket nicht, storniert die Fluggesellschaft automatisch den Rückflug; in diesem Fall ist keine Rückerstattung möglich.
Wir bieten keine Flugtickets für Minderjährige an, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen. Reisende unter 18 Jahren müssen stets zusammen mit einem Erwachsenen gebucht werden und reisen. Bestimmte Länder und Fluggesellschaften verweigern Minderjährigen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Einreise. Beachten Sie zudem, dass einige Fluggesellschaften bei Reisen mit Minderjährigen eine Geburtsurkunde verlangen.
Bei Buchungen von Flügen mit sogenannten Low-Cost-Airlines (z. B. Ryanair, EasyJet) erfolgt die Buchungsbestätigung inklusive Buchungscode für den Online-Check-in direkt durch die Fluggesellschaft per E-Mail. Sollten Sie innerhalb von 72 Stunden nach der Buchung keine Bestätigung der Airline erhalten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Der Online-Check-in sollte grundsätzlich direkt auf der Webseite der Fluggesellschaft vorgenommen werden, um zusätzliche Gebühren am Flughafen zu vermeiden. Falls Sie ausschließlich Flüge gebucht haben, wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft.
3.2. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz gilt nicht für Beförderungsdienstleistungen oder damit verbundene Unterkunftsdienstleistungen. Sembo bietet keine 24-Stunden-Regelung an. Sobald eine Zahlung erfolgt ist, besteht kein Rücktrittsrecht.
3.3. Check-in
Sembo empfiehlt, den Check-in online direkt bei der Fluggesellschaft vorzunehmen, um Gebühren am Flughafen zu vermeiden. Manche Fluggesellschaften erheben eine Gebühr, falls Sie den Check-in erst am Flughafen durchführen.
3.4. Flughafensteuern und -gebühren
Lokale Flughafensteuern und -gebühren sind direkt vor Ort am Flughafen in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten. Diese Gebühren können kurzfristig geändert werden und liegen im Ermessen der örtlichen Luftfahrtbehörden. Sembo hat keinen Einfluss auf diese Gebühren und erstattet sie nicht zurück.
3.5. Servicepaket
Das Servicepaket kann entweder direkt bei der Flugbuchung erworben oder jederzeit vor Abflug bzw. während der Reise hinzugefügt werden. Es beinhaltet folgende Leistungen:
- Suche nach optimalen Alternativen bei Flugplanänderungen gemäß den Richtlinien der Fluggesellschaft, ohne zusätzliche Gebühren von Sembo.
- Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren bei Erstattungsanfragen für Flüge, die durch die Fluggesellschaft storniert wurden.
- Unterstützung bei der Buchung von Sondergepäck wie Golfausrüstung o. ä.
- Bestellung von Sondermahlzeiten, sofern Mahlzeiten inklusive sind (in der Regel nicht verfügbar bei Inlands- oder Kurzstreckenflügen innerhalb Europas).
- Hilfe bei Umbuchungen Ihres Fluges (Gebühren der Fluggesellschaft fallen an).
- Registrierung Ihrer Vielfliegernummer bei der Fluggesellschaft.
- Unterstützung bei Namensänderungen, Gepäck- und Sitzplatzbuchungen, sofern möglich (Gebühren der Fluggesellschaft fallen an).
Für diese Leistungen können seitens der Fluggesellschaft zusätzliche Gebühren anfallen. Die Gebühr für das Servicepaket selbst ist nicht erstattungsfähig, auch wenn bestimmte Leistungen von der Fluggesellschaft nicht bestätigt werden können. Bei Abflug innerhalb der nächsten 3 Tage kontaktieren Sie uns bitte umgehend per E-Mail oder telefonisch. Anfragen, die weniger als 72 Stunden vor Abflug gestellt werden, können möglicherweise nicht mehr bestätigt werden. Passagiere mit schweren Lebensmittelallergien müssen sich direkt an die Fluggesellschaft wenden.
Bei Buchungen mit Low-Cost-Fluggesellschaften (z.B. Ryanair, EasyJet) müssen alle Anfragen direkt mit der Fluggesellschaft geklärt werden, sofern kein Servicepaket erworben wurde. In diesem Fall können zusätzliche Gebühren durch Sembo sowie Drittanbieter entstehen.
3.6. Flexible Flugtickets (Umbuchbare Tickets)
Diese Option muss zum Zeitpunkt der Buchung ausgewählt und bezahlt werden und kann nachträglich nicht hinzugefügt werden.Dieser Service ist ein eigenes Produkt von Sembo und entspricht möglicherweise nicht den Umbuchungsrichtlinien der Fluggesellschaft. Die Umbuchung muss daher über unsere Flugabteilung per E-Mail während der regulären Bürozeiten und spätestens 48 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Abflug (dem ersten Flug der Buchung) erfolgen. Die neue Reise muss innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglichen Buchungsdatum abgeschlossen sein.
Die Umbuchung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und muss mit derselben Fluggesellschaft erfolgen, bei der ursprünglich gebucht wurde. Führt die Umbuchung zu höheren Ticketpreisen, trägt der Reisende die Preisdifferenz. Dieser Service erlaubt eine einmalige Umbuchung, danach gilt er als in Anspruch genommen. Sembo bietet Umbuchungen unabhängig von den Richtlinien der Fluggesellschaft an.- Kostenlose Umbuchungen des Reisedatums sind innerhalb derselben Tarifklasse und Reiseroute mit der ausgewählten Fluggesellschaft möglich. Bei einem höheren Tarif trägt der Kunde die Differenz.
- Namensänderungen oder -korrekturen sind mit diesem Produkt nicht zulässig.
- Flugabschnitte müssen in der ursprünglich gebuchten Reihenfolge genutzt werden; eine Änderung des Reiseziels ist nicht gestattet.
- Eine Umbuchung auf einen sogenannten „Stopover“ ist nicht erlaubt.
- Der Service kann nur einmal genutzt werden; danach gilt er als aufgebraucht.
- Der Service beinhaltet bis zu drei Preisanfragen für Ihre Umbuchung.
- Nach Antritt der Ausreise (erster Flug der Buchung) gilt der Service als verbraucht.
- Im Falle einer Stornierung der Reise wird die für den Service „Umbuchbares Ticket“ gezahlte Gebühr nicht erstattet.
- Führt die Umbuchung dazu, dass der Passagier keinen Anspruch mehr auf einen Sonder- oder Aktionspreis hat, wird die Differenz zum neuen Preis in Rechnung gestellt.
- Sembo übernimmt keine Verantwortung für Visa, Reisepässe oder ähnliche Reisedokumente, falls sich die Reise verlängert.
- Der Passagier ist selbst für Zusatzleistungen wie Gepäck oder Sitzplatzreservierungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese über Sembo oder direkt bei der Fluggesellschaft erworben wurden.
- Wenn der Passagier einen Abschnitt der Reiseroute nicht antritt, verfällt der Anspruch auf den Umbuchungsservice.
- Jegliche Kommunikation bezüglich Änderungen muss per E-Mail erfolgen; der Passagier ist dafür verantwortlich, dass die Änderung bestätigt wird.
- Sembo nimmt ohne schriftliches Einverständnis des Kunden keine Änderungen an der ursprünglichen Buchung vor – ausgenommen sind Änderungen durch die Fluggesellschaft.
3.7. Sitzplatzreservierung
Bei bestimmten Fluggesellschaften kann Sembo gegen eine zusätzliche Gebühr Sitzplatzreservierungen an Bord des Flugzeugs anbieten. Wenn diese Option verfügbar ist, wird sie Ihnen während des Buchungsvorgangs angezeigt. Die Kosten können je nach gewähltem Sitzplatz variieren.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren gewünschten Sitzplatz niemals garantieren können, da die Fluggesellschaft sich das Recht vorbehält, vorab reservierte Sitzplätze zu ändern, wenn dies als notwendig erachtet wird – beispielsweise bei einem Flugzeugwechsel – ohne Verpflichtung, Sembo oder Sie als Reisenden darüber zu informieren.
Wenn Sie während der Buchung vergessen haben, einen Sitzplatz zu reservieren, können Sie sich nachträglich an unseren Kundenservice wenden. Unsere Mitarbeiter unterbreiten Ihnen ein Preisangebot, sofern die Sitzplatzreservierung gemäß den Richtlinien der Fluggesellschaft möglich ist. Die Gebühr für die Sitzplatzreservierung ist nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn die Fluggesellschaft den gewünschten Sitzplatz nicht bereitstellen kann.
3.8. Gepäckbestimmungen
Die Gepäckbestimmungen für Ihre Reise können Sie auf unserer Website einsehen, wenn Sie unter „Gepäck- und Ticketregeln“ nach Flügen suchen. Während des Buchungsvorgangs erhalten Sie außerdem die Möglichkeit, Gepäck hinzuzufügen, sofern die Richtlinien der Fluggesellschaft dies zulassen. Bitte beachten Sie, dass Gepäck gemäß den Bestimmungen der Fluggesellschaften grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist.
In einigen Fällen erlaubt es die Fluggesellschaft nicht, dass wir aufgegebenes Gepäck im Voraus für Ihre Buchung hinzufügen – zum Beispiel, wenn Ihre Buchung einen Codeshare-Flug beinhaltet. Wenn es uns nicht möglich ist, Gepäck im Voraus zu buchen, erstatten wir Ihnen den zum Buchungszeitpunkt gezahlten Betrag und verweisen Sie an die Website der Fluggesellschaft bzw. bitten Sie, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden, um das Gepäck zu buchen. Gepäck kann auch am Flughafen beim Check-in hinzugefügt werden.
Sollten Sie während der Buchung vergessen haben, Gepäck hinzuzufügen, können Sie sich im Nachhinein an unseren Kundenservice wenden. Unsere Mitarbeiter erstellen Ihnen ein Preisangebot, sofern die Fluggesellschaft eine Vorabbuchung von Gepäck erlaubt.
Informationen zu Über- oder Sondergepäck (wie z. B. Maße und Gewicht) müssen zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden, da wir die Anfrage an die Fluggesellschaft weiterleiten müssen. Solches Gepäck wird nur bestätigt, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Fluggesellschaften erheben für Übergepäck in der Regel eine Gebühr, die beim Check-in zu entrichten ist.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Umbuchung das Gepäck stets neu hinzugefügt und bezahlt werden muss, da laut den Bestimmungen der Fluggesellschaften bereits gezahltes Gepäck nicht auf ein neues Ticket übertragen werden kann.
Als Kunde sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Gepäckregelungen Ihrer Fluggesellschaft zu informieren.
Wir übernehmen keine Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie direkt am Flughafen eine Verlust-/Schadensmeldung auf einem sogenannten PIR (Property Irregularity Report) ausfüllen.
3.9. Versicherung
Reiseversicherung Wir empfehlen Reisenden, eine Reiseversicherung abzuschließen. In Zusammenarbeit mit Solid bieten wir eine Reiseversicherung an, die bis zum Zeitpunkt der Abreise abgeschlossen und bis zum Tag vor der Abreise kostenlos storniert werden kann. Weitere Informationen zur Versicherung und den Bedingungen finden Sie hier.
Gepäckversicherung In Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft Solid bieten wir auch eine Gepäckversicherung an. Weitere Informationen zur Versicherung und den Bedingungen finden Sie hier.
3.10. Reiserücktrittsschutz
Um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern, empfehlen wir Ihnen, bei der Buchung unseren Reiserücktrittsschutz hinzuzufügen. Der Reiserücktrittsschutz kann ausschließlich zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen werden und kann nach Vertragsabschluss weder entfernt noch erstattet werden.
Ein Reisender, der den Reiserücktrittsschutz abgeschlossen hat, kann die Reise gegen eine Selbstbeteiligung von 5 % stornieren, sofern ein gültiges ärztliches Attest vorgelegt wird und die Stornierung vor Reisebeginn erfolgt. Der Rücktrittsschutz gilt bei akuter Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reisenden, dessen Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister oder einer Person, mit der der Reisende gemeinsam gebucht hat. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn das Ereignis nach Vertragsabschluss, aber vor Reiseantritt eintritt.
Der Reiserücktrittsschutz gilt nicht bei Krankheiten, die zum Buchungszeitpunkt bereits bekannt waren, oder bei Schwangerschaftskomplikationen nach der 30. Schwangerschaftswoche. Das ärztliche Attest muss auf einem speziellen Formular ausgestellt werden, das hier verfügbar ist, und muss Sembo spätestens 14 Tage nach dem Stornierungsdatum vorliegen. Später eingereichte Atteste werden nicht bearbeitet.
Die Kosten für den Reiserücktrittsschutz sowie die Selbstbeteiligung werden im Falle einer Stornierung nicht erstattet.
3.11. Pässe, Visa und Gesundheitsbestimmungen
Bestimmungen in Bezug auf Reisepass, Visum und/oder Gesundheitsanforderungen können sich jederzeit ändern. Es liegt daher in Ihrer eigenen Verantwortung, sich rechtzeitig vor der Abreise bei den zuständigen Behörden (Botschaft, Konsulat usw.) zu informieren. Sie sind allein dafür verantwortlich, im Besitz eines gültigen Reisepasses und – falls erforderlich – eines Visums zu sein. Dabei müssen auch alle Transitstationen Ihrer Reise berücksichtigt werden, da auch hierfür gegebenenfalls ein Visum erforderlich ist. Da die Bearbeitung eines Visumantrags Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir dringend, diesen frühzeitig zu stellen.
Sembo übernimmt keine Verantwortung für Kunden, die nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, noch für Kosten, die durch Mängel in der Reisedokumentation des Reisenden entstehen.
Jedes Reiseziel hat eigene spezifische Einreisebestimmungen, die Dokumente, Impfungen und weitere Voraussetzungen betreffen und je nach Nationalität des Reisenden variieren können. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Informationen einzuholen und zu überprüfen. Probleme, die durch die Nichteinhaltung solcher behördlicher Vorschriften entstehen, gelten nicht als von Sembo zu verantworten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich stets über die erforderlichen Reisedokumente für Ihr Reiseziel sowie für eventuelle Transitländer und über die Dauer der jeweiligen Verfahren zu informieren.
3.12. Transit/Zwischenstopps
Bei Zwischenstopps oder Aufenthalten während der Reise können zusätzliche Kosten für Transfers und Unterkünfte anfallen. Wir übernehmen keine Verantwortung für diese Kosten oder für sonstige Ausgaben, die Ihnen aufgrund von Änderungen im Flugplan entstehen. Diese Kosten sind nicht erstattungsfähig.
3.13. Namensangaben auf Flugtickets
Flugtickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Es ist äußerst wichtig, vor Bestätigung und Zahlung Ihrer Buchung sorgfältig zu überprüfen, ob die Namen der Passagiere korrekt eingegeben wurden, da Namen auf Flugtickets in der Regel nicht geändert werden können. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle Namen mit den Angaben im Reisepass des jeweiligen Reisenden übereinstimmen. Bitte beachten Sie, dass fiktive Namen für Kleinkinder nicht akzeptiert werden.
In Fällen, in denen eine Namensänderung zulässig ist, fallen sowohl die Änderungsgebühr der Fluggesellschaft als auch eine Bearbeitungsgebühr von Sembo an (ab 50 EUR pro Ticket).
Damit wir prüfen können, ob eine Namensänderung möglich ist, muss ein Servicepaket abgeschlossen worden sein. Der Antrag muss spätestens 24 Stunden vor dem Abflug des Hinflugs und während unserer regulären Geschäftszeiten an Werktagen eingereicht werden.
Bei Namensänderungsanfragen mit kurzfristiger Abreise empfehlen wir, sich direkt an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden.
3.14. Änderungen seitens der Fluggesellschaft
Umbuchungen sind nur möglich, wenn die Tarifbedingungen Ihres Tickets dies zulassen. Diese Bedingungen werden von der Fluggesellschaft festgelegt und können von uns nicht beeinflusst werden. Wenn Änderungen erlaubt sind, fallen neben den Gebühren der Fluggesellschaft auch Verwaltungsgebühren von Sembo an (beginnend bei 50 EUR).
Wenn Sie Ihre Reise umbuchen möchten, muss der Antrag spätestens 24 Stunden vor dem planmäßigen Abflug (Hin- oder Rückflug) während unserer regulären Geschäftszeiten an Werktagen eingereicht werden. Bei kurzfristigen Umbuchungsanfragen empfehlen wir, sich direkt an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden.
Wenn Sie bei Ihrer ursprünglichen Buchung Gepäck hinzugefügt haben und das Flugticket umbuchen möchten, muss das Gepäck neu gebucht und bezahlt werden, da bereits bezahltes Gepäck nicht auf ein neu ausgestelltes Ticket übertragen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, weitere Reisende zu einer bestehenden Flugbuchung hinzuzufügen.
Wenn Sie ein umbuchbares Flugticket erworben haben, gelten die spezifischen Bedingungen für dieses Produkt. Die Bedingungen finden Sie hier.
3.15. Änderungen durch die Fluggesellschaft
Änderungen durch die Fluggesellschaft Sembo kann nicht für Umbuchungen, Fahrplanänderungen oder Stornierungen von Flügen oder Fährüberfahrten haftbar gemacht werden. Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich vor der Abreise über etwaige Fahrplanänderungen zu informieren. Wir übernehmen keine Verantwortung für stornierte Reisen aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Streiks oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen. Etwaige weitergehende Ansprüche sind direkt an die Fluggesellschaft zu richten, da wir deren Richtlinien folgen.
Für Änderungs- oder Rückerstattungsanträge fällt eine Verwaltungsgebühr pro Ticket an.
Stornierte oder verspätete Flüge Wenn Sie in ein EU-Land oder aus einem EU-Land mit einer Fluggesellschaft reisen, die ihren Sitz in der EU hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für Kosten, die direkt der betreffenden Fluggesellschaft zuzurechnen sind – etwa bei Flugausfall, Verspätung oder verweigerter Beförderung.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates.
3.16. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Wenn Ihr Flug aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses verspätet ist oder annulliert wird, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Solche Situationen gelten als höhere Gewalt, und die Fluggesellschaft kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Beispiele für unvorhersehbare Ereignisse sind Streiks der Flugverkehrskontrolle, extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen.
3.17. Rückerstattungen
Rückerstattungen werden gemäß den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters bearbeitet. Wenn Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben, erfolgt diese über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Buchung verwendet wurde.
Alle Rückerstattungen werden vom jeweiligen Dienstleister ausgezahlt. Als Vermittler haben wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit des Anbieters.
Als Vermittler veranlassen wir eine Rückerstattung nur dann, wenn wir den entsprechenden Betrag vom betreffenden Dienstleister erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Produkte – wie Servicepakete, Reiserücktrittsschutz, umbuchbare Tickets, Gepäck usw. – grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.
3.18. Gebührenübersicht
Gebühren für die Bearbeitung von Rückerstattungsanträgen Diese Gebühr gilt für jeden von Ihnen eingereichten Rückerstattungsantrag, einschließlich Anträge auf Rückerstattung von Flugpreisen, Steuern, Gebühren und/oder Zuschlägen seitens der Fluggesellschaft. Die Gebühr gilt ebenfalls für den Verwaltungsaufwand unsererseits im Falle einer Stornierung, die von der Fluggesellschaft veranlasst wurde. 60 EUR pro Flugticket
Umbuchung / Änderungen Gilt, wenn Sie Änderungen an Ihrer Buchung vornehmen möchten, z. B. Änderung des Abflugdatums oder Namenskorrekturen. 60 EUR pro Flugticket
Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen und/oder Rückerstattungen den Bedingungen der Fluggesellschaft sowie den Tarifregeln des Tickets unterliegen. Die Fluggesellschaft kann zusätzliche Gebühren erheben.
Falls die gewünschte Umbuchung zu einem teureren Ticket führt oder wenn die Änderung dazu führt, dass der Passagier keinen Anspruch mehr auf einen Aktionspreis hat, sind Sie als Kunde verpflichtet, die Preisdifferenz zu bezahlen.
4. Hotelbedingungen
4.1. Vermittlung von Hotels
Die Vereinbarung wird verbindlich für beide Parteien, sobald Ihre Buchung schriftlich bestätigt wurde und Sie entweder die Anzahlung oder den vollen Betrag geleistet haben. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, technische Probleme oder offensichtliche Preisfehler zu korrigieren.
Sollte es aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, notwendig sein, behalten wir uns vor, Sie in einer gleichwertigen oder besseren Unterkunft unterzubringen. Sie werden über die Alternativunterkunft umgehend informiert. Wenn die Änderung Ihre Buchung wesentlich beeinflusst, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung oder Ermäßigung.
Sollten sich unsere Kosten nach Vertragsabschluss aufgrund von gestiegenen Transportkosten, Steuern oder Gebühren erhöhen, behalten wir uns vor, den Preis entsprechend anzupassen.
Wir übernehmen keine Verantwortung für technische Probleme, Preisfehler oder Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Hoteländerungen, Schließungen, Naturereignisse usw.), die nach Bereitstellung der Informationen auftreten.
Bestimmte Hotelbeschreibungen stammen von externen Hotel-Datenbanken und durchlaufen nicht dieselben Qualitätsprüfungen wie unsere eigenen Produkte. Wir können nicht garantieren, dass Ferienunterkünfte für Allergiker oder Personen mit Behinderungen geeignet sind.
4.2. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung per E-Mail zugesandt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
4.3. Reklamationen
Sollten während Ihres Aufenthalts Probleme auftreten, müssen Sie Sembo unverzüglich informieren. Reklamationen, die erst nach Verlassen der gebuchten Unterkunft oder ohne vorherige Benachrichtigung erfolgen, werden nicht akzeptiert.
4.4. Resortgebühren & Club Cards
Einige Hotels oder Apartments verlangen eine zusätzliche, vor Ort zahlbare „Resortgebühr“ oder „Club Card“. Diese Gebühren, die von lokalen Unterkunftsanbietern festgelegt werden, können saisonabhängig oder von der Anzahl der Reisenden oder Zimmer abhängig sein. Informationen dazu sind, sofern verfügbar, auf unserer Webseite angegeben. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wir können nicht garantieren, dass die Unterkünfte für Allergiker oder Personen mit Behinderungen geeignet sind.
4.5. Stornierungsbedingungen
Stornierungen sind über Ihre Buchungsseite vorzunehmen. Eventuell anfallende Stornogebühren werden direkt angegeben. Eine Stornierungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail. Wenn Ihre Buchung aus mehreren Produkten besteht, gelten die jeweils produktspezifischen Stornierungsbedingungen laut Buchungsbestätigung.
Bei Buchung von Unterkunft und Fährtickets zusammen gelten separate Stornobedingungen gemäß Ihrer Buchungsübersicht. Buchungen, die nicht entsprechend den angegebenen Bedingungen storniert werden, sind nicht erstattungsfähig.
Individuelle Stornierungsbedingungen sind während des Buchungsprozesses deutlich angegeben. Prüfen Sie diese sorgfältig vor Abschluss Ihrer Buchung.
4.6. Änderungen von Unterkunftsbuchungen
Änderungen der Unterkunft sind, sofern möglich, gegen eine Verwaltungsgebühr möglich. Änderungswünsche müssen direkt an Sembo gerichtet werden.
4.7. Rückerstattungen
Rückerstattungen erfolgen gemäß den Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters und über die ursprünglich verwendete Zahlungsart. Die Bearbeitungszeit hängt vom Anbieter ab; Sembo hat hierauf keinen Einfluss. Zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Servicepakete, Stornoschutz) und Bearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
4.8. Tourismussteuer
In bestimmten Reisezielen fallen Umweltabgaben und lokale Tourismussteuern an. Diese Steuern werden von den örtlichen Behörden festgelegt und sind von Ihnen direkt an die Hotelrezeption oder die Schlüsselübergabestelle zu zahlen. Umweltabgaben und Tourismussteuern werden von uns nicht erstattet.
4.9. Sembonus
Sembonus ist ein Treueprogramm, bei dem Sie für jede gebuchte und abgeschlossene Übernachtung in teilnahmeberechtigten Unterkünften Punkte („Stempel“) sammeln. Nach dem Sammeln von 10 Stempeln erhalten Sie eine „Bonusnacht“, deren Wert dem durchschnittlichen Übernachtungspreis der 10 gesammelten Nächte entspricht. Die Bonusnacht deckt ausschließlich die Übernachtungskosten ab – zusätzliche lokale Gebühren sind separat zu entrichten.
Stempel werden nur dann gutgeschrieben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Buchung in Ihrem Konto eingeloggt sind. Stempel können nicht von anderen Gästen als dem Kontoinhaber gesammelt werden. Bonusnächte können nur über das Konto eingelöst werden, mit dem die Stempel gesammelt wurden.
Bonusnächte sind nicht erstattungsfähig, und es erfolgt keine Auszahlung oder Kompensation, wenn der Wert der eingelösten Nacht unter dem maximalen Bonuswert liegt. Übersteigt der Preis der neuen Buchung den Wert der Bonusnacht, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen.
Nicht genutzte Stempel verfallen nach 12 Monaten Inaktivität. Wenn innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten keine Buchung oder Einlösung erfolgt, verfallen alle Stempel auf dem Konto ohne Anspruch auf Entschädigung.
4.10. Ihre Verantwortung während des Aufenthalts
Sie verpflichten sich, die Hausregeln Ihrer Unterkunft einzuhalten und andere Gäste nicht zu stören. Verstöße gegen diese Regeln können zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts ohne Rückerstattung führen.
Sie erkennen an, dass Sembo ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Dienstleister agiert. Sembo haftet nicht für Dienstleistungen, die direkt beim Anbieter gebucht werden, oder für Fehler und Ungenauigkeiten, die von Drittanbietern bereitgestellt werden.
Für eigene Dienstleistungen haftet Sembo ausschließlich im Rahmen dieser Bedingungen sowie geltender Gesetze. Unsere Haftung beschränkt sich auf direkte Schäden, die unmittelbar durch unser eigenes Handeln verursacht wurden, gemäß diesen Bedingungen und der geltenden Gesetzgebung.
Sembo haftet nicht für Verluste oder Kosten, die durch die Nichterbringung gebuchter Dienstleistungen durch Drittanbieter entstehen, einschließlich Insolvenz oder anderer unvorhergesehener Umstände.
Rückerstattungen aufgrund von Leistungsausfällen Dritter erfolgen erst nach Erhalt entsprechender Beträge vom jeweiligen Dienstleister.
5. Fährbedingungen
5.1. Vermittlung von Fährtickets
Nach abgeschlossener Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen als Kunde und Sembo in Kraft. Sollten Sie innerhalb einer Stunde nach der Buchung keine Bestätigung erhalten haben und nicht durch uns kontaktiert worden sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch mit uns in Verbindung.
Sobald Ihre elektronischen Tickets ausgestellt sind, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer Ticketnummer. Ab diesem Zeitpunkt entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Fährunternehmen.
Preise und Verfügbarkeiten werden direkt von den Fährgesellschaften angegeben. Sollte die Fährgesellschaft nach Versand der Buchungsbestätigung, jedoch vor Zustandekommen des verbindlichen Vertrages Änderungen vornehmen (z. B. Preise, Verfügbarkeiten), auf die Sembo keinen Einfluss hat, tritt der Vertrag nicht in Kraft. Sembo informiert Sie innerhalb von 48 Stunden über die Änderungen und erstattet den bezahlten Betrag über die ursprüngliche Zahlungsart zurück.
Sie sind dafür verantwortlich, die Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Passagiernamen exakt mit den Reisepassangaben übereinstimmen.
5.2. Stornierung von Fährtickets
Fährtickets mit Stena Line
- Economy-Ticket:
Nicht erstattungsfähig
- Flexi-/Premium-/Aktions-Tickets:
- 15 Tage oder mehr vor Abreise: 0 % Stornogebühr
- 1–14 Tage vor Abreise: 50 % Stornogebühr
- Am Abreisetag oder später: 100 % Stornogebühr
5.3. Änderungen von Fährtickets
Fährtickets mit Stena Line
- Flexi- oder Premium-Tickets: Änderungen sind kostenfrei möglich.
- Economy-Tickets: Für jede Änderung fällt eine Gebühr von 50 EUR pro Änderungsvorgang an.
- Das Hinzufügen von Kabinen, Mahlzeiten oder anderen Zusatzleistungen verursacht keine Änderungsgebühr, es gilt jedoch der jeweils aktuelle Preis.
- Änderungen für Flexi- und Premium-Tickets sind online bis spätestens 2 Stunden vor Abfahrt möglich.
- Eventuelle Preisunterschiede aufgrund von Datum- oder Zeitänderungen trägt der Kunde.
6. Mietwagen und Transfers
6.1. Vermittlung von Mietwagen
Mietwagen werden über Rentalcars vermittelt.
Alle Fragen, Änderungen oder Stornierungen erfolgen direkt bei Rentalcars. Sembo hat keinen Zugriff auf Mietwagenbuchungen.
6.2. Vermittlung von Transfers
Transfers wie Shuttlebusse und private Fahrten, die in Verbindung mit Flug- und Hotelpaketen gebucht werden, werden von HoppaGo bereitgestellt. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die spezifischen Bedingungen des Transferanbieters zu lesen und einzuhalten – diese finden Sie auf Ihrem Transfer-Voucher.
Wir behalten uns das Recht vor, innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung oder am nächsten Werktag zu reagieren, falls Ihre Buchung nicht bestätigt werden kann. In solchen Fällen erfolgt eine vollständige Rückerstattung.
Kleinkinder und Kinder zählen bei allen Buchungen als vollwertige Passagiere. Wenn Sie mit einem Kleinkind reisen, empfehlen wir, einen eigenen Kindersitz mitzubringen.
Das Standardgepäckkontingent beträgt 1 Koffer und 1 Handgepäckstück pro Person. Zusatzgepäck (z. B. Fahrräder, Golftaschen) muss im Voraus gebucht werden; es fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Die auf Ihrer Buchungsbestätigung angegebene Anzahl an Passagieren entspricht der gebuchten und bezahlten Anzahl.
Sie müssen Ihren Voucher ausdrucken und dem Transferanbieter vorlegen. Dieser Voucher dient als Nachweis für Ihre Buchung und Bezahlung.
Änderungen innerhalb von 24 Stunden (innerhalb Europas) bzw. 48 Stunden (außerhalb Europas) vor Abreise gelten als Stornierung und erfordern eine neue Buchung.
Stornierung/Änderung von Transfers durch Sunhotels (Webbeds)
- Innerhalb Europas: Kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Ankunft, danach 100 % Stornogebühr.
- Außerhalb Europas: Kostenlose Stornierung bis zu 48 Stunden vor Ankunft. Danach 100 % Stornogebühr.
Alle Änderungen und Stornierungen müssen über den Sembo-Kundenservice erfolgen und von Sembo schriftlich bestätigt werden.
7. Zusätzliche Bedingungen
7.1. Reisegarantie
Sembo verfügt über eine Reisegarantie gemäß schwedischem Recht („Resegarantilagen“). Diese deckt ausschließlich Paketreisen (mindestens zwei kombinierte Reiseleistungen). Einzelbuchungen von Unterkünften oder Transportleistungen sind nicht abgedeckt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite von Kammarkollegiet.
7.2. Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Details zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
7.3. Reklamationen und Beschwerden
Beschwerden sind Sembo unmittelbar während des Aufenthalts mitzuteilen. Beschwerden, Reklamationen oder Ansprüche, die erst nach der Abreise oder ohne rechtzeitige Mitteilung erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.
Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Angelegenheit an folgende Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet werden:
Allmänna Reklamationsnämnden (ARN) Kungsholmstorg 5, Stockholm E-Mail: arn@arn.se
Für Leistungen, die Sembo lediglich vermittelt hat, müssen Ansprüche direkt an den betreffenden Leistungserbringer gestellt werden.
7.4. Pauschalreisen
Sofern eine Vereinbarung über eine Pauschalreise abgeschlossen wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen des schwedischen Reisebüroverbands (SRF), in Übereinstimmung mit dem schwedischen Pauschalreisegesetz („Paketreselagen“). Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei kombinierten Reiseleistungen (z. B. Beförderung, Unterkunft, Mietwagen oder sonstigen touristischen Dienstleistungen). Diese Bedingungen sind im Anhang 1 detailliert beschrieben.
Anhang 1 - Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
Für die Reise gelten die allgemeinen Bedingungen des Schwedischen Reisebüro- und Veranstalterverbands (SRF), die innerhalb der Branche am 28. Juni 2018 vereinbart wurden, sowie die besonderen Bedingungen des Reiseveranstalters. Der Veranstalter hat das Recht, besondere Bedingungen anzuwenden, die von den allgemeinen abweichen, sofern dies durch die besondere Art der Reise, besondere Vorschriften zum Transportmittel (z. B. Buchungs- und Verkaufsbedingungen für Linienflüge), abweichende Unterkunftsbedingungen oder besondere Umstände am Reiseziel gerechtfertigt ist. Die besonderen Bedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Reisenden gegen das Pauschalreiserecht verstoßen. Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.
1. DER VERTRAG
1.1 Der Vertrag wird für beide Parteien bindend, wenn der Veranstalter die Buchung des Reisenden schriftlich bestätigt hat, sofern nicht anders vereinbart. Der Veranstalter muss die Buchung unverzüglich bestätigen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht für Pauschalreiseverträge.
1.2 Der Hauptreisende ist die Person, auf deren Namen der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Hauptreisende wird in den Reiseunterlagen zuerst genannt oder auf andere Weise eindeutig gekennzeichnet. Er ist für die Zahlung gemäß Vertrag verantwortlich. Alle Änderungen und eventuelle Stornierungen müssen vom Hauptreisenden vorgenommen werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Hauptreisende schwer erkrankt und die Änderung oder Stornierung nicht selbst vornehmen kann. Der Hauptreisende ist außerdem dafür verantwortlich, dem Veranstalter korrekte Buchungsdaten aller weiteren Reisenden im Vertrag mitzuteilen. Eventuelle Rückerstattungen erfolgen an den Hauptreisenden.
1.3 Wenn der Reisende unter 18 Jahre alt ist und ohne Erziehungsberechtigten reist, muss dies bei der Buchung angegeben werden. Einige Reisen können ein höheres Mindestalter als 18 Jahre voraussetzen. Die entsprechenden Informationen werden bei der Buchung mitgeteilt.
1.4 Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Abflug- und Rückflugzeiten sind vorläufig. Der Veranstalter muss diese Zeiten so bald wie möglich und, wenn möglich, spätestens 20 Tage vor der Abreise konkretisieren.
1.5 Der Veranstalter ist verpflichtet, allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen bereitzustellen.
1.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, allgemeine Informationen zu den Gesundheitsvorschriften am Reiseziel bereitzustellen.
1.7 Anschlussreisen oder Sonderarrangements sind nur dann Bestandteil des Pauschalreisevertrags, wenn sie gleichzeitig mit den im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen gebucht oder gemeinsam zu einem Gesamtpreis verkauft wurden.
1.8 Besondere Wünsche oder Zusatzleistungen auf Wunsch des Reisenden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden.
1.9 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und die Reiseunterlagen sofort nach Erhalt zu prüfen, insbesondere auf Richtigkeit der Angaben und korrekte Schreibweise der Namen gemäß Reisepass. Fehler sind dem Veranstalter so schnell wie möglich zu melden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Gebühr zu erheben, die den tatsächlichen Kosten der Korrektur entspricht, zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den Mehraufwand. Beruht der Fehler auf dem Veranstalter oder dessen Beauftragten, erfolgt die Korrektur kostenfrei für den Reisenden.
1.10 Der Hauptreisende muss dem Veranstalter unverzüglich Änderungen von Adresse, E-Mail, Telefonnummer oder sonstigen relevanten Kontaktinformationen mitteilen.
1.11 Für bestimmte Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. In solchen Fällen muss der Reisende spätestens bei der Buchung darüber informiert werden.
1.12 Wenn Flugtickets Teil der Pauschalreise sind, müssen sie in der vorgesehenen Reihenfolge genutzt werden. Der Reisende kann daher nicht nur den Rückflug nutzen, wenn Hin- und Rückflug gebucht sind, oder nur einen Teil der Flugstrecke. Wird das Ticket nicht vom Startpunkt aus genutzt, werden alle weiteren Teilstrecken automatisch storniert.
2. PREIS UND ZAHLUNG
2.1 Der Preis ist so anzugeben, dass der Gesamtpreis der Reise deutlich erkennbar ist. Der Preis muss alle im Vertrag enthaltenen Leistungen sowie obligatorische Zuschläge, Steuern und Gebühren umfassen.
2.2 Der Reisende muss den Reisepreis spätestens zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt bezahlen.
2.3 Der Veranstalter kann im Zusammenhang mit der Buchungsbestätigung eine erste Teilzahlung (Anmeldegebühr) verlangen. Die Anmeldegebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtpreis der Reise und den sonstigen Umständen stehen.
2.4 Wenn der Reisende den Reisepreis nicht gemäß Vertrag bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
2.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, basiert der Preis der Reise auf der Unterbringung von zwei Personen in einem gemeinsam genutzten Doppelzimmer. Bei Unterbringung einer Einzelperson in einem Doppelzimmer oder in einem größeren Zimmer, das für mehr als eine Person vorgesehen ist, ist der Veranstalter berechtigt, einen Einzelzimmerzuschlag zu erheben.
2.6 Der Veranstalter ist außerdem verpflichtet, den Reisenden über eventuell anfallende Zusatzkosten zu informieren.
3. RECHT DES REISENDEN AUF ÄNDERUNG UND STORNIERUNG
3.1 Der Reisende hat das Recht, den Vertrag zu ändern, sofern der Veranstalter dem zustimmt. Änderungen des Vertrags können zu zusätzlichen Kosten für den Reisenden führen, die entweder vom Veranstalter oder von einem Dritten erhoben werden.
3.2 Der Reisende hat das Recht, die Reise zu stornieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Reisenden eine Entschädigung für die dem Veranstalter durch die Stornierung entstandenen Kosten zu verlangen. Der Veranstalter kann angemessene, standardisierte Stornogebühren festlegen, die sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung richten. Hat der Veranstalter keine standardisierten Stornogebühren festgelegt, hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
4. RECHT DES REISENDEN AUF VERTRAGSÜBERTRAGUNG
4.1 Der Reisende kann den Vertrag auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen zur Teilnahme an der Reise erfüllt. Eine solche Bedingung kann beispielsweise sein, dass das Transportunternehmen oder ein vom Veranstalter beauftragter Dritter dem Wechsel gemäß den geltenden Vorschriften zustimmen muss. Der Reisende muss den Veranstalter oder den Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist vor der Abreise über die Vertragsübertragung informieren. Eine Mitteilung spätestens sieben Tage vor der Abreise gilt stets als rechtzeitig.
4.2 Der Veranstalter kann für die Vertragsübertragung eine angemessene Gebühr verlangen. Diese Gebühr darf die dem Veranstalter durch die Übertragung entstehenden Kosten nicht überschreiten. Der Veranstalter muss darlegen, wie die Kosten berechnet wurden.
4.3 Der ursprüngliche Reisende (Veräußerer) und der neue Reisende (Erwerber) haften gegenüber dem Veranstalter oder dem Vermittler gesamtschuldnerisch für die noch ausstehenden Zahlungen der Reise sowie für alle durch die Übertragung entstandenen Zusatzkosten.
5. ÄNDERUNGEN VOR DER ABREISE
5.1 Änderung der Vertragsbedingungen Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern er den Reisenden klar, verständlich und eindeutig auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung informiert. Ist die Änderung unerheblich – beispielsweise geringfügige Änderungen der Flugzeiten – hat der Reisende keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Entschädigung. Bei wesentlichen Änderungen der Reise soll dem Reisenden, sofern möglich, eine alternative Reise angeboten oder das Recht eingeräumt werden, den Vertrag kostenfrei zu kündigen.
5.2 Preisänderung
5.2.1 Der Veranstalter darf den Preis der Reise erhöhen, wenn die Erhöhung auf Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, öffentlichen Abgaben oder Wechselkurse zurückzuführen ist.
5.2.2 Der Reisepreis darf um den Anteil erhöht werden, der dem Anteil des Reisenden an der für den Veranstalter entstandenen Kostenerhöhung entspricht. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nur, wenn sich die Gesamtkosten um mehr als 100 SEK pro Buchung erhöhen.
5.2.3 Der Reisepreis ist zu senken, wenn die dem Veranstalter entstehenden Kosten aus den oben genannten Gründen um mindestens 100 SEK pro Buchung sinken. Bei einer Preissenkung kann der Veranstalter tatsächliche Verwaltungskosten abziehen.
5.2.4 Der Veranstalter muss den Reisenden so bald wie möglich über Preisänderungen informieren. Die Mitteilung muss eine Begründung und eine Berechnung enthalten.
5.2.5 In den letzten 20 Tagen vor dem vereinbarten Abreisedatum darf der Preis nicht erhöht und muss auch nicht gesenkt werden.
5.2.6 Der Veranstalter kann in seinen besonderen Bedingungen auf das Recht zur Preiserhöhung gemäß 5.2.1 verzichten. In diesem Fall entfällt auch die Pflicht zur Preissenkung gemäß 5.2.3.
5.3 Recht des Reisenden zur Vertragskündigung ohne Stornogebühr
5.3.1 Möchte der Reisende aufgrund einer wesentlichen Änderung – z. B. einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise – vom Vertrag zurücktreten, muss er den Veranstalter innerhalb einer vom Veranstalter angegebenen angemessenen Frist nach Mitteilung der Änderung informieren. Unterbleibt dies, ist der Reisende an den neuen Vertrag gebunden.
5.3.2 Bei Vertragskündigung gemäß diesem Abschnitt hat der Veranstalter den vollständigen Reisepreis unverzüglich und spätestens 14 Tage nach Vertragskündigung zu erstatten.
5.4 Kündigungsrecht des Veranstalters und des Reisenden bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen
5.4.1 Sowohl der Veranstalter als auch der Reisende haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Reisenden zum Reiseziel durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Umgebung erheblich beeinträchtigt wird. Als solche Umstände gelten z. B. schwerwiegende Sicherheitsprobleme wie Krieg, Terrorismus, der Ausbruch schwerwiegender Krankheiten oder Naturkatastrophen. In diesem Fall hat der Reisende das Recht, den Vertrag ohne Stornogebühr zu kündigen. Kündigt der Veranstalter den Vertrag gemäß diesem Abschnitt, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz. In diesen Fällen hat der Reisende Anspruch auf vollständige Rückerstattung gemäß Punkt 5.3.2.
5.4.2 Der Reisende hat kein Recht zur Kündigung des Vertrags, wenn die unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allgemein bekannt waren.
5.4.3 Um festzustellen, ob die Ereignisse von der oben beschriebenen Schwere sind, sollten sachkundige schwedische oder internationale Behörden konsultiert werden. Eine aktuelle Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums (UD) gilt stets als ausreichende Grundlage für eine Kündigung.
6. VERANTWORTUNG DES VERANSTALTERS FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PAUSCHALREISE
6.1 Mangelhafte Durchführung Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Veranstalter verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, den Mangel zu beheben, wenn dies unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Wird der Mangel nicht behoben, hat der Reisende gegebenenfalls Anspruch auf eine Preisminderung und Schadenersatz.
6.2 Wesentliche Mängel
6.2.1 Kann nach Reiseantritt ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, soll der Veranstalter – soweit möglich – gleichwertige oder zumindest gleichwertige Ersatzleistungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden anbieten. Kann der Veranstalter dies nicht leisten, kann er alternative Leistungen geringerer Qualität anbieten, verbunden mit einer angemessenen Preisminderung. Der Reisende darf solche Alternativen nur ablehnen, wenn sie nicht mit den ursprünglich vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder wenn die angebotene Preisminderung nicht als angemessen betrachtet werden kann.
6.2.2 Kann der Veranstalter keine Ersatzleistungen anbieten oder hat der Reisende gemäß 6.2.1 das Recht, diese abzulehnen, hat der Reisende gegebenenfalls Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz.
6.2.3 Liegt ein Mangel vor, der die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und den der Veranstalter nicht innerhalb angemessener Frist behebt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und hat gegebenenfalls Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz.
6.2.4 Kann der Veranstalter keine Ersatzleistungen anbieten hat der Reisende gemäß 6.2.1 das Recht, diese abzulehnen, oder gemäß 6.2.3 vom Vertrag zurückgetreten. So hat der Reisende Anspruch auf eine gleichwertige Rückbeförderung zum Ausgangsort ohne unnötige Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten, sofern die Pauschalreise eine Beförderung beinhaltet und sich der Reisende am Reiseziel befindet.
7. ZU PREISMINDERUNGEN UND SCHADENSERSATZ
7.1 Ein Anspruch auf Preisminderung besteht nicht, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass der Mangel durch den Reisenden verursacht wurde.
7.2 Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Veranstalter nachweist, dass der Mangel auf den Reisenden selbst oder auf einen Dritten zurückzuführen ist, der nicht an der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen beteiligt ist, oder wenn der Mangel auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
7.3 Wenn der Mangel auf eine Person zurückzuführen ist, die der Veranstalter mit der Durchführung der Reiseleistungen beauftragt hat, ist der Veranstalter nur dann von der Haftung befreit, wenn auch die beauftragte Person nach dieser Vorschrift haftungsfrei wäre. Dasselbe gilt, wenn der Mangel auf eine Person in einer vorherigen Leistungskette zurückzuführen ist.
7.4 Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer vom Veranstalter stornierten Reise besteht nicht, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl für die Reise angemeldet haben und der Reisende innerhalb der im Vertrag genannten Frist schriftlich über die Stornierung informiert wurde. Die Mitteilung über die Stornierung muss spätestens erfolgen:
- 20 Tage vor Abreise bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
- 7 Tage vor Abreise bei einer Reisedauer zwischen 2 und 6 Tagen
- 48 Stunden vor Abreise bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
7.5 Schadensersatz im Sinne dieser Bedingungen umfasst Ersatz für reinen Vermögensschaden, Personenschäden und Sachschäden. Der Reisende ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
7.6 Sofern das Pauschalreiserecht oder eine andere zwingende gesetzliche Regelung keine andere Begrenzung vorsieht, ist die Haftung des Veranstalters auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht bei Personenschäden oder bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8. BESCHWERDE
8.1 Der Reisende kann sich nur auf Mängel der vereinbarten Leistungen berufen, wenn er den Veranstalter oder den Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, darüber informiert. Dies sollte so schnell wie möglich erfolgen und nach Möglichkeit am Reiseziel. Bei der Beurteilung einer möglichen Preisminderung oder eines Schadensersatzanspruchs wird berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt die Beschwerde eingereicht wurde und ob der Veranstalter den Mangel dadurch hätte beheben können.
8.2 Ungeachtet von Punkt 8.1 kann sich der Reisende auch dann auf Mängel berufen, wenn der Veranstalter oder der Vermittler grob fahrlässig oder in treuwidriger Weise gehandelt hat.
9. PFLICHTEN DES REISENDEN WÄHREND DER REISE
9.1 Weisungen des Veranstalters Der Reisende ist verpflichtet, den Anweisungen zur Durchführung der Reise Folge zu leisten, die vom Reiseleiter oder einer vom Veranstalter beauftragten Person erteilt werden. Der Reisende ist verpflichtet, die geltenden Ordnungsregeln während der Reise und am Reiseziel zu beachten und sich so zu verhalten, dass Mitreisende oder Dritte nicht gestört werden. Verstößt der Reisende in erheblichem Maße gegen diese Pflichten, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, ohne dass dem Reisenden eine Entschädigung oder Rückerstattung zusteht.
9.2 Haftung des Reisenden für Schäden Der Reisende haftet für Schäden, die er dem Veranstalter durch fahrlässiges Verhalten zufügt.
9.3 Verantwortung des Reisenden für Reisedokumente und Formalitäten 9.3.1 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Durchführung der Reise erforderlichen Formalitäten zu erfüllen, wie z. B. den Besitz eines gültigen Reisepasses, ggf. Visa, Impfungen und Versicherungen.
9.3.2 Der Reisende muss den Check-in für alle im Pauschalreisevertrag enthaltenen Beförderungsleistungen entsprechend dem Reiseplan oder anderen Anweisungen des Veranstalters oder Transportunternehmens rechtzeitig durchführen.
9.3.3 Der Reisende trägt alle Kosten, die infolge von Versäumnissen in Bezug auf die oben genannten Formalitäten entstehen, wie etwa Rücktransport mangels gültiger Reisedokumente, es sei denn, diese Mängel beruhen auf fehlerhaften Informationen des Veranstalters oder Vermittlers.
9.3.4 Der Reisende ist dafür verantwortlich, sich mit den vom Veranstalter bereitgestellten Informationen vertraut zu machen.
9.4 Abweichung vom Reiseverlauf Ein Reisender, der nach Reisebeginn vom vereinbarten Reiseverlauf abweicht, ist verpflichtet, dies dem Veranstalter oder dessen Vertreter mitzuteilen.
10. PFLICHT DES VERANSTALTERS ZUR LEISTUNG VON HILFE
Gerät der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich angemessene Hilfe zu leisten. Diese Hilfe kann z. B. Informationen über Gesundheitsdienste, medizinische Versorgung, örtliche Behörden und konsularischen Beistand umfassen. Der Veranstalter ist berechtigt, für diese Hilfeleistung ein angemessenes Entgelt zu verlangen, sofern die Situation vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit des Reisenden herbeigeführt wurde.
11. STREITBEILEGUNG
Die Vertragsparteien sollen versuchen, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Vertrags eigenständig beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Streitigkeit dem Schwedischen Allgemeinen Beschwerdeausschuss (Allmänna reklamationsnämnden, ARN), Box 174, 101 23 Stockholm, www.arn.se, oder einem ordentlichen Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Streitbeilegung kann auch über die Online-Plattform der EU-Kommission erfolgen: http://ec.europa.eu/odr.
Visum und Impfungen
Gemäß dem Pauschalreiserecht sind wir verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR über die geltenden Visumbestimmungen für jedes Reiseziel zu informieren. Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen finden Sie auf den Informationsseiten des schwedischen Außenministeriums: https://www.regeringen.se/sveriges-regering/utrikesdepartementet/ Bürger anderer Länder wenden sich bitte an die jeweilige Botschaft oder das zuständige Konsulat. Wenn Sie eine Buchung für jemand anderen vornehmen, sollten Sie Ihr Reisebüro über die oben genannten Anforderungen informieren.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Reisepass erneuert oder ein Visum beantragt werden muss. Für Informationen zu Visabestimmungen und Einreiseanforderungen für verschiedene Reiseziele werden schwedische Staatsbürger auf die Informationsseiten des schwedischen Außenministeriums verwiesen: https://www.regeringen.se/uds-reseinformation/ Das Außenministerium stellt zudem eine App mit Reiseinformationen zur Verfügung, die Sie ebenfalls dort finden.
Um herauszufinden, wie lange die Ausstellung eines Visums dauert, wenden Sie sich an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten, im Land Ihres Wohnsitzes. Bitte beachten Sie, dass dies je nach Reiseziel einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn Sie nicht die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen, wenden Sie sich an die nächstgelegene Botschaft oder das Konsulat.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reiseversicherung zu überprüfen. Sie benötigen gegebenenfalls eine Versicherung, die Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks sowie Krankenhauskosten und eine eventuelle Rückführung im Krankheits- oder Unglücksfall abdeckt. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, ist oft auch eine Reiseversicherung darin enthalten. Informieren Sie sich über Ihre Versicherungsbedingungen und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft. Denken Sie auch an Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese erhalten Sie kostenlos von der Försäkringskassan und sie berechtigt Sie zu medizinischer und zahnärztlicher Versorgung in der EU, im EWR und in der Schweiz.
Für Reisen nach Russland, Belarus und Kuba ist eine gültige Reiseversicherung vorgeschrieben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Versicherungsgesellschaft.
Wenn Sie eine Behinderung haben, ist es wichtig, sich vor der Reise über die geltenden Bedingungen zu informieren. Kontaktieren Sie das Hotel für Informationen zur Barrierefreiheit in der Unterkunft und am Reiseziel. Denken Sie auch daran, sich über notwendige Impfungen zu informieren, wenn Sie außerhalb Europas reisen. Viele Länder verlangen Impfungen gegen häufige Krankheiten, um die Einreise zu erlauben.
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