Suchen und buchen

search
Wohin möchten Sie reisen?
Wann möchten Sie reisen?
Reisende  

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN

 

Die Pauschalreise unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbandes der schwedischen Reisebüros und Reiseveranstalter (SRF), wie sie in der Branche am 28. Juni 2018 vereinbart wurden, und den spezifischen Bedingungen des Veranstalters. Lesen Sie mehr auf Allgemeine Reisebedingungen von Sembo.

Der Veranstalter ist berechtigt, von den allgemeinen Bedingungen abweichende Bedingungen anzuwenden, wenn die Anwendung bestimmter Bedingungen durch die besondere Art der Reise, besondere Bestimmungen für die Beförderungsart (z.B. Buchungs- und Verkaufsbedingungen für Linienflüge), abweichende Unterkunftsbedingungen aufgrund der besonderen Art der Reise oder besondere Umstände am Zielort gerechtfertigt ist. Die besonderen Bedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Reisenden gegen die Pauschalreisebestimmungen verstoßen.
Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sind Bestandteil der Vereinbarung.

 

1. DIE VEREINBARUNG

1.1 Die Vereinbarung wird für alle Beteiligten verbindlich, wenn der Veranstalter die Bestellung des Reisenden schriftlich bestätigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Veranstalter hat die Bestellung des Reisenden unverzüglich zu bestätigen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Pauschalreiseverträgen.

 

1.2 Hauptreisender ist die Person, auf deren Namen der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Hauptreisende wird zuerst in den Reiseunterlagen oder auf andere erkennbare Weise erwähnt. Der Hauptreisende ist für die Zahlung auf Grundlage der Vertragsbedingungen verantwortlich. Alle Änderungen und Stornierungen müssen vom Hauptreisenden vorgenommen werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Hauptreisende schwer erkrankt und die Änderung oder Stornierung nicht vornehmen kann. Der Hauptreisende ist dafür verantwortlich, dem Veranstalter korrekte Buchungsinformationen für andere unter die Vereinbarung fallende Reisende zur Verfügung zu stellen. Jegliche Rückerstattung erfolgt an den Hauptreisenden.

 

1.3 Wenn der Reisende unter 18 Jahre alt ist und ohne gesetzlichen Vertrete reist, muss dies bei der Buchung angegeben werden. Einige Reisen können eine Altersgrenze von über 18 Jahren erfordern. Informationen werden zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt.

 

1.4 Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Abfahrts- und Rückreisezeiten sind vorläufig. Der Veranstalter legt alsbald, wenn möglich spätestens 20 Tage vor Reiseantritt, die für die Reise geltenden Abfahrtszeiten fest.

 

1.5 Der Veranstalter stellt allgemeine Informationen über Reisepass und Visum zur Verfügung.

 

1.6 Der Veranstalter gibt allgemeine Informationen über die Gesundheitsvorschriften für das Reiseziel.

 

1.7 Anschlussreisen oder sonstige Sondervereinbarungen sind nur dann im Pauschalreisevertrag enthalten, wenn sie zusammen mit den im Pauschalreisepaket enthaltenen Leistungen gebucht wurden oder wenn sie zusammen mit anderen Leistungen zu einem Gesamtpreis verkauft werden.

 

1.8 Vom Reisenden geäußerte Wünsche oder besondere Leistungen werden nur dann in den Vertrag aufgenommen, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.


1.9 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung / Reisedokumente zu überprüfen, sobald sie eingegangen sind, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind, einschließlich der korrekten Schreibweise der Namen und deren Übereinstimmung mit dem Reisepass. Eventuelle Fehler müssen so schnell wie möglich behoben werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Gebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten für die Korrektur fehlerhafter Informationen sowie eine angemessene Entschädigung für die durch die Korrektur entstandenen Mehraufwendungen zu berechnen. Ist der Fehler auf den Veranstalter oder eine vom Veranstalter beauftragte Partei zurückzuführen, erfolgt eine Korrektur ohne Kosten für den Reisenden.

 

1.10 Der Hauptreisende hat den Veranstalter unverzüglich über Änderungen der Anschrift, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer oder anderer für die Kontaktaufnahme des Veranstalters relevanter Angaben zu informieren.

 

1.11 Für bestimmte Reisen ist zur Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. In diesem Fall erhält der Reisende zum Zeitpunkt der Buchung eindeutige Informationen darüber.

 

1.12 Wenn Flugtickets Teil des Pakets sind, müssen sie in der richtigen Reihenfolge verwendet werden. Somit kann der Reisende nicht einfach ein Rückfahrticket benutzen, wenn sowohl Hin- als auch Rückfahrkarten oder nur ein Teil einer Strecke gebucht wurden. Wenn das Ticket nicht von Anfang an verwendet wird, werden alle anderen Komponenten storniert.

 

2. PREIS UND ZAHLUNG

Der Preis ist so anzugeben, dass der Gesamtpreis der Reise eindeutig ersichtlich ist. Der Preis beinhaltet alle Leistungen, die im Vertrag enthalten sind, sowie obligatorische Zuschläge, Steuern und Gebühren.

 

2.2 Der Reisende muss den Reisepreis bis zu dem im Vertrag angegebenen Datum bezahlen.

 

2.3 Zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung kann der Veranstalter eine erste Rate (Anmeldegebühr) erheben. Die Anmeldegebühr muss im Verhältnis zum Reisepreis und den allgemeinen Umständen angemessen sein.

 

2.4 Zahlt der Reisende den Reisepreis nicht vertragsgemäß, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

 

2.5 Sofern nicht anders angegeben, basiert der Preis für die Reise auf der Unterbringung von zwei Personen in einem Doppelzimmer. Für die Unterbringung von nur einer Person in einem Doppel- oder Mehrbettzimmer ist der Veranstalter berechtigt, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

 

2.6 Der Veranstalter ist auch verpflichtet, den Reisenden über eventuelle Mehrkosten zu informieren.


3. RECHT DES REISENDEN AUF ÄNDERUNG UND STORNIERUNG

3.1 Der Reisende ist berechtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, wenn der Veranstalter dem zustimmt. Änderungen der Vereinbarung können für den Reisenden zusätzliche Kosten durch den Veranstalter oder andere Parteien verursachen.

 

3.2 Der Reisende ist berechtigt die Reise zu stornieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Reisenden die Kosten zu verlangen, die dem Veranstalter durch die Stornierung entstanden sind.
Der Veranstalter kann eine angemessene Stornogebühr auf der Grundlage des Zeitpunkts der Stornierung festlegen. Hat der Veranstalter keine Stornogebühren angegeben, hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Stornogebühr.

 

4. RECHT DES REISENDEN, AUF ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS

4.1 Der Reisende kann den Vertrag auf jede Person übertragen, die alle Bedingungen für die Teilnahme an der Reise erfüllt. Eine solche Bedingung kann zum Beispiel sein, dass ein Beförderer oder eine andere Partei, die der Veranstalter gemäß den geltenden Regeln engagiert hat, die Änderung des Reisenden akzeptieren muss. Der Reisende muss den Veranstalter oder Händler rechtzeitig vor der Abreise über die Übertragung informieren. Mitteilungen, die spätestens sieben Tage vor der Abreise erfolgen, gelten als rechtzeitig erfolgt.

 

4.2 Der Veranstalter kann für die Übertragung eine angemessene Gebühr erheben. Die Gebühr darf die Kosten, die dem Veranstalter durch die Übertragung entstehen, nicht übersteigen. Der Veranstalter muss nachweisen, wie die Kosten berechnet werden.

 

4.3 Der Übertragende und der Erwerber haften gegenüber dem Veranstalter oder Vermittler gesamtschuldnerisch für alle ausstehenden Zahlungen für die Reise und für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten.


5. ÄNDERUNGEN VOR DER ABREISE

5.1 Änderungen der Vereinbarungsbedingungen
Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen, sofern der Veranstalter den Reisenden über die Änderung in deutlicher und verständlicher Form auf zuverlässigem Wege informiert. Ist die Änderung unwesentlich, wie z.B. geringfügige Änderungen der Flugzeiten, hat der Reisende keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz. Bei wesentlichen Änderungen der Reise wird dem Reisenden nach Möglichkeit eine Ersatzreise oder das Recht zur Kündigung des Vertrages ohne Stornogebühr angeboten.

 

5.2 Preisänderung
5.2.1 Der Veranstalter kann den Reisepreis erhöhen, wenn die Erhöhung auf Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern und öffentlichen Abgaben oder Wechselkurse zurückzuführen ist.
5.2.2 Der Reisepreis kann um einen Betrag erhöht werden, der dem Anteil des Reisenden an der Kostenerhöhung des Veranstalters entspricht. Das Recht auf Preiserhöhungen besteht nur, wenn die Kostenerhöhung insgesamt 100 SEK pro Buchung übersteigt.
5.2.3 Der Reisepreis reduziert sich, wenn die Kosten des Veranstalters aus den oben genannten Gründen um insgesamt mindestens 100 SEK pro Buchung sinken. Der Veranstalter kann die tatsächlichen Verwaltungskosten im Falle einer Kostensenkung abziehen.
5.2.4 Der Veranstalter wird den Reisenden so schnell wie möglich über Preisänderungen informieren. Die Mitteilung muss eine detaillierte Erläuterung der Änderung und eine Berechnung enthalten.
5.2.5 Der Preis darf in den letzten 20 Tagen vor dem vereinbarten Abreisetag nicht erhöht und nicht reduziert werden.
5.2.6 Der Veranstalter kann in seinen besonderen Bedingungen auf das Recht zur Preiserhöhung gemäß 5.2.1. verzichten. In diesem Fall braucht der Veranstalter den Preis gemäß 5.2.3 auch nicht zu senken.


5.3 Das Recht des Reisenden, den Vertrag ohne Stornogebühr zu kündigen
5.3.1 Will der Reisende den Vertrag wegen einer wesentlichen Änderung kündigen, z.B. wenn der Preis um mehr als 8% des Gesamtpreises erhöht wird, muss der Reisende dem Veranstalter mitteilen, dass der Vertrag innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist ab dem Datum, an dem der Veranstalter den Reisenden über die Änderung informiert hat, gekündigt wird. Unterlässt der Reisende dies, so wird er an den neuen Vertrag gebunden.
5.3.2 Wird der Pauschalreisevertrag gekündigt, erstattet der Veranstalter den vollen Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Beendigung des Vertrages.

 

5.4 Kündigungsrecht des Veranstalters und Reisenden bei unvermeidbaren und außerordentlichen Ereignissen
5.4.1 Sowohl der Veranstalter als auch der Reisende haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Reisenden zum Reiseziel durch unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe erheblich beeinträchtigt wird. Als unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände gelten beispielsweise schwerwiegende Sicherheitsrisiken wie Krieg, Terrorismus, Ausbruch schwerer Krankheiten oder Naturkatastrophen. In diesen Fällen ist der Reisende berechtigt, den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen. Kündigt der Veranstalter den Vertrag gemäß diesem Absatz, hat der Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. In diesen Fällen hat der Reisende Anspruch auf volle Erstattung gemäß 5.3.2.
5.4.2 Der Reisende ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die unvermeidlichen und außergewöhnlichen Ereignisse bei Vertragsabschluss allgemein bekannt waren.
5.4.3 Um zu ermitteln, ob es sich um ein so schwerwiegendes Ereignis wie das oben genannte handelt, werden Sachverständige schwedischer oder internationaler Behörden hinzugezogen. Der Hinweis des Außenministeriums, nicht zu reisen, gilt immer als Kündigungsgrund.

 

6. DIE VERANTWORTUNG DES VERANSTALTERS FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PAUSCHALREISE

6.1 Nichterfüllung
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Veranstalter die Störung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Veranstalter ist jedoch nicht zur Nachbesserung verpflichtet, wenn diese unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Wenn der Veranstalter die Störung nicht behebt, hat der Reisende Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz.

 

6.2 Größere Mängel
6.2.1 Kann nach der Abreise ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, so hat der Veranstalter nach Möglichkeit zumindest gleichwertige Alternativen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden zu organisieren. Ist der Veranstalter nicht in der Lage, dies anzubieten, kann der Veranstalter Alternativen von geringerer Qualität bei angemessener Preisermäßigung anbieten. Der Reisende kann solche Alternativen nur dann ablehnen, wenn sie nicht als mit denen vergleichbar angesehen werden können, die im Rahmen der Vereinbarung vorgesehen gewesen wären, oder wenn eine angebotene Preisminderung nicht als angemessen angesehen werden kann.
6.2.2 Kann der Veranstalter keine Alternative anbieten oder ist der Reisende berechtigt, diese unter 6.2.1 abzulehnen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung und Schadensersatz.
6.2.3 Bei Fehlern, die die Durchführung der Pauschalreise wesentlich beeinträchtigen und die der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und auch Anspruch auf Abzüge und Schadensersatz haben.
6.2.4 In den Fällen, in denen der Veranstalter keine Alternative anbieten kann oder der Reisende berechtigt ist, solche Alternativen unter 6.2.1. abzulehnen, oder wenn der Reisende den Vertrag unter 6.2.3. gekündigt hat, hat der Reisende Anspruch auf eine gleichwertige Rückführung ohne unangemessene Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten, falls das Paket den Transport beinhaltet und der Reisende am Zielort ist.


7. PREISSENKUNGEN UND SCHÄDEN

7.1 Preisnachlässe sind nicht zu zahlen, wenn der Veranstalter nachweist, dass der Ausfall auf den Reisenden zurückzuführen ist.

 

7.2 Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Veranstalter nachweist, dass der Ausfall auf den Reisenden oder einen Dritten zurückzuführen ist, der nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der im Paket enthaltenen Reiseleistungen steht, oder wenn der Ausfall auf unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen ist.

 

7.3 Ist der Ausfall auf eine vom Veranstalter beauftragte Partei zurückzuführen, so ist der Veranstalter nur dann von der Haftung für Schäden nach diesen Reisebedingungen befreit, wenn die vom Veranstalter beauftragte Partei nach Maßgabe der Regelung freigestellt worden wäre. Dasselbe gilt, wenn der Ausfall auf eine weiter obenstehende Partei zurückzuführen ist.

 

7.4 Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Stornierung der Reise durch den Veranstalter besteht nicht, wenn der Veranstalter nachweist, dass weniger Personen als eine im Vertrag festgelegte Mindestteilnehmerzahl für die Reise angemeldet sind und dem Reisenden die Stornierung der Reise innerhalb einer im Vertrag festgelegten Frist schriftlich mitgeteilt wurde.
Die Mitteilung, dass eine Reise storniert wurde, muss spätestens bis
- 20 Tage vor Reiseantritt, wenn die Reise länger als 6 Tage dauert,
- 7 Tage vor Reiseantritt, wenn die Reise zwischen 2 und 6 Tagen dauert,
- 48 Stunden vor Abflug, wenn die Reise weniger als 2 Tage dauert, erfolgen.

 

7.5 Zu den Schäden im Rahmen dieser Bedingungen gehört der Ersatz von reinen Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden. Der Reisende ist verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.

 

7.6 Soweit durch die Pauschalreisebestimmungen oder andere zwingende Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, ist die Haftung des Veranstalters für Schäden auf das Dreifache des Preises der Pauschalreise beschränkt. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden oder Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

 

8. ANSPRÜCHE

8.1 Der Reisende kann nur dann Mängel der vereinbarten Leistungen geltend machen, wenn er diese dem Veranstalter oder Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels angezeigt hat oder hätte melden müssen. Dies muss so schnell wie möglich und wenn möglich noch während des Aufenthalts am Reiseziel geschehen. Bei der Festsetzung von Preisnachlässen oder Schadenersatz ist das Datum zu berücksichtigen, an dem der Reisende den Anspruch geltend gemacht hat, wenn eine solche Mitteilung bedeutet hätte, dass der Veranstalter den Mangel hätte beheben können.

 

8.2 Abweichend von Ziffer 8.1 kann der Reisende Mängel geltend machen, wenn der Veranstalter oder Vermittler grob fahrlässig oder wider Treu und Glauben gehandelt hat.

 

9. VERANTWORTLICHKEIT DES REISENDEN WÄHREND DER REISE

9.1 Anweisungen des Veranstalters
Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen des Reiseveranstalters oder einer anderen vom Veranstalter beauftragten Person zur Durchführung der Reise zu befolgen. Der Reisende ist verpflichtet, die für die Reise und den Aufenthalt geltenden Verhaltensregeln einzuhalten und so zu handeln, dass Mitreisende oder andere nicht gestört werden. Verstößt der Reisende erheblich dagegen, kann der Veranstalter von der Vereinbarung zurücktreten, ohne dass der Reisende Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung hat.

 

9.2 Haftung des Reisenden für Schäden
Der Reisende haftet für alle Schäden, die der Reisende dem Veranstalter durch Fahrlässigkeit verursacht.

 

9.3 Verantwortlichkeit des Reisenden für Formalitäten
9.3.1 Der Reisende ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise erforderlichen Formalitäten wie Besitz eines gültigen Reisepasses, Visums, Impfungen und Versicherungen verantwortlich.
9.3.2 Der Reisende muss den Check-in für alle im Paket enthaltenen Transportleistungen gemäß der Reiseroute oder gemäß anderer Anweisungen des Veranstalters oder Frachtführers abgeschlossen haben.
9.3.3 Der Reisende trägt alle Kosten, die aufgrund von Mängeln in den Formalitäten, wie z.B. der Rückführung mangels Reisepass, entstehen, es sei denn, die Mängel wurden durch unrichtige Angaben des Veranstalters oder des Händlers verursacht.
9.3.4 Der Reisende ist dafür verantwortlich, sich mit den Informationen des Veranstalters vertraut zu machen.

 

9.4 Abweichung von der Vereinbarung
Reisende, die nach Antritt der Reise von der Vereinbarung abweichen, sind verpflichtet, den Veranstalter oder dessen Vertreter zu informieren.

 

10. MITWIRKUNGSPFLICHT DES VERANSTALTERS

Falls der Reisende während der Reise Schwierigkeiten hat, ist der Veranstalter verpflichtet, unverzüglich angemessene Hilfe zu leisten. Darunter fallen beispielsweise Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung. Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Gebühr für diese Hilfeleistung zu erheben, wenn die Situation vorsätzlich oder fahrlässig durch den Reisenden begangen wurde.

 

11. STREITBEILEGUNG

Die Parteien sollten versuchen, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Vereinbarung untereinander beizulegen. Wenn die Parteien sich nicht einigen können, kann der Streitfall vom Nationalen Ausschuss für Verbraucherbeschwerden (ARN), Box 174, 101 23 Stockholm, www.arn.se, oder von einem Zivilgericht geprüft werden. Ein Streitfall kann auch über die Online-Plattform der EU-Kommission eingesehen werden: http://ec.europa.eu/odr.

 

Weitere Informationen zu den zentralen Rechte im Rahmen der Richtlinie (EU) 2015/2302

 

Gemäß dem dänischen Pauschalreisegesetz sind wir verpflichtet, EU/EWR-Bürger über die Visumspflicht für jedes Reiseziel auf dem Laufenden zu halten. Weitere Informationen über die Anforderungen an österreichischenStaatsbürger finden Sie auf den Informationsseiten des österreichischen Bundesministerium. Bürgern aus anderen Ländern wird empfohlen, sich an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat zu wenden. Wenn Sie eine Buchung im Namen einer anderen Person vornehmen, müssen Sie Ihr Reiseunternehmen über die oben genannten Anforderungen informieren.

Sie müssen prüfen, ob Sie Ihren Pass erneuern müssen oder einen Visum brauchen.

Für Informationen über Visa und die Anforderungen, die für verschiedene Reiseziele gelten, wenden Sie sich bitte an das österreichischen Bundesministerium. https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Um herauszufinden, wie lange es dauert, bis Sie ein Visum erhalten, wenden Sie sich an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten. Bitte tun Sie dies rechtzeitig, denn es kann, abhängig von Ihrem Ziel, lange dauern. Wenn Sie Bürger eines anderen Landes sind, müssen Sie sich an die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat wenden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reiseversicherung zu überprüfen. So benötigen Sie z.B. zusätzliche Deckung für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck sowie Krankenhauskosten und eine eventuelle Heimreise bei Krankheit oder Unfall. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, ist die Reiseversicherung in der Regel im Versicherungsschutz enthalten. Finden Sie heraus, was Ihre Versicherung für Sie deckt, indem Sie Ihre Versicherungspolice überprüfen oder mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen.

Denken Sie auch daran, Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen. Sie berechtigt zur Inanspruchnahme von Gesundheits- und Zahnarztleistungen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz und kann bei Ihrer Krankenkasse / Ihrem Gesundheitsdienst bestellt werden. Die Karte ist kostenlos.

Für Reisen nach Russland, Weißrussland und Kuba benötigen Sie eine gültige Reiseschutz Erklärung. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung für weitere Informationen.

Gut zu wissen vor Ihrer Reise; Preise für Hotels und Apartments in der Türkei gelten nur für nicht-türkische Staatsbürger. Das heißt, dass niemand im Buchung türkische Staatsbürgerschaft haben darf.

Wenn Sie behindert sind, ist es wichtig herauszufinden, was für Sie zutrifft, bevor Sie reisen. Wenden Sie sich an Ihr Hotel, um sich über den behindertengerechten Zugang im Hotel und am Zielort zu informieren.

Denken Sie daran Ihren Impfstatus zu überprüfen, wenn Sie außerhalb Europas reisen. Dies ist wichtig, weil viele Länder darauf bestehen, dass Sie gegen die häufigsten Krankheiten geimpft wurden, bevor sie Sie einreisen dürfen.

Details zu den Gesundheitsvorschriften und den Anforderungen, die für verschiedene Destinationen gelten, finden Sie hier: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/