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Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen/das Unternehmen Sembo im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist unser Unternehmen/das Unternehmen Sembo nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Unternehmens/des Unternehmens Sembo werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Sembo über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Sembo für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Sembo nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
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